Datenschutz - Beratung & Betreuung
 

Wir sind für Sie da!

Ob als frisch gegründetes oder bereits langjähriges Unternehmen, der Datenschutz sollte in keinem Fall vernachlässigt werden!

Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, egal ob klein oder groß!


Wir möchten speziell den 
Kleinunternehmen, Einzelkämpfern, Freiberufler 
und Vereinen unter die Arme greifen:

Folgenden Pflichten unterliegen Sie laut der DSGVO als Unternehmen / Verantwortlicher:

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung, der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO vorgegebenen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten(pbD) zuständig.


Pflichten sind beispielsweise:

  • Dokumentation angemessener und geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, (TOMs)
  • Erstellen und aktuell halten des Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten,
  • Die betroffene Person muss über die Erhebung und Verarbeitung von pbD informiert werden,
  • Bei Vorgängen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen,
  • Anforderungen an die Auftragsverarbeitung,
  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten, (ab 20 MA, welche ständig mit der automatisierten Verarbeitung pbD beschäftigt sind §38 BDSG)
  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower Richtlinie) 
  • Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde melden.

Individuelle Beratung!

Für Sie auch persönlich erreichbar, statt ausschließlich einer reine Softwareplattform..

Das Team von DatenSchutzBeratung Günther, hilft Ihnen gerne bei der Erstellung bzw. Umsetzung aller notwendigen Datenschutzunterlagen und berät Sie in allen Bereichen rund um den Datenschutz!

Zum Beispiel:
  • VVT - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • AVV - Auftragsverarbeitungsverträge nach DS-GVO
  • TOMs - Technische & organisatorische Maßnahmen
  • DSGVO Angelegenheiten im Bezug auf Mitarbeiter 
  • Risikoanalyse
  • DSFA - Datenschutzfolgeabschätzung
  • Auskunftserteilung Art. 15 DS-GVO
  • Datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogener Daten im Unternehmen
  • Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
  • Betroffenenrechte 
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • uvm.

Datenschutz ist Chefsache!

Verstöße gegen die DSGVO können seit dem 25.05.2018 durch die Datenschutzbehörden scharf sanktioniert werden. 

Die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung kann aber auch unter Umständen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Die DSGVO richtig umsetzen und somit schmerzhafte Strafen/Bußgelder vermeiden!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

DSB-Günther erstellt Ihnen gerne ein Angebot, welches genau auf Ihr Unternehmen angepasst ist!

Datenschutzhilfe speziell auch für Gründer/Startups mit Hilfe bei der DSGVO Umsetzung zu fairen Tarifen. 

“Damit Sie als Unternehmer wieder mehr Zeit und einen freien Kopf für das wesentliche Tagesgeschäft haben!”

Externer Datenschutzbeauftragter im Oberland

Datenschutzberatung gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort und somit persönlich in folgenden Städten möglich:

Bichl, Penzberg, Seeshaupt, Großweil, Sindelsdorf, Benediktbeuern, Kochel, Garmisch-Partenkirchen, Wackersberg, Lenggries, Murnau, Uffing, Oberammergau, Bad Bayersoien, Bad Kohlgrub, Wildsteg, Wallgau, Mittenwald, Krün, Grainau, Peißenberg, Schongau, Dießen am Ammersee, Königsdorf, Geretsried, Berg, Pöcking, Tutzing, Gräfelfing, Gauting, Unterhaching, Otterfing, Sauerlach, Dietramszell, Holzkirchen, Brunnthal, Warngau, Waakirchen, Gmund am Tegernsee, Tegernsee, Rottach-Egern, Schliersee.

Weitere Städte nach Anfrage bzw. Individuellen Angebots-Absprachen. 
 

DSB Günther

Achtung: Unsere Datenschutzberatung ist und ersetzt keine Rechtsberatung! Die auf dieser Seite gegebenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern sollen lediglich Hinweise für Ihre Umsetzung darstellen

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