Videoüberwachung nach DSGVO planen und betreiben!

Firmen-objekte

Bei einer geplanten Videoüberwachungs-anlage im Unternehmen ist einiges zu Beachten!

Hier ein paar Beispiele:

 

Dokumentation

Rechtl. Bereiche (öffentlich/privat)

Zweck der VSS

Geeignetheit

Erforderlichkeit

Interesssenabwägung 

DSFA

Speicherung/Löschung

Aufnahmezeiten

Überwachungsbereiche

Verpixlung & Ausblendung

PTZ Funktionen nötig

Hinweispflichten

Protokollierung & Einsichtnahme

TOMs

VVT

Betriebsrat/Betriebs-vereinbarung

MA Einwilligungen

Privat- Objekte

Auch im privaten Bereich sollten einige Aspekte beachtet werden!

Hier ein paar Beispiele:

 

Falls die Videoüberwachung öffentlich zugängliche Räume mit überwacht greift auch hier die DSGVO

Auch bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht / Selbstbestimmungsrecht von Mietern, Nachbarn oder Mitbewohner sollte strengstens beachtet werden

§ 823
Schadensersatzpflicht

§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

DSB Günther

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