Spätesten nach der DS-GVO Einführung sollten Betreiber von vorhandenen Videoüberwachungsanlagen prüfen, ob diese datenschutzkonform betrieben wird?
Aber auch alle, die aktuell eine Anschaffung planen, sollten sich genau über die datenschutzrechtlichen Bedingungen und Anforderungen im Bezug auf Videoüberwachungsanlagen erkundigen!
Rechtswidrige Videoüberwachung aufgrund fehlender oder mangelhafter TOMs können Bußgelder bis 20 Millionen oder 4% des Umsatzes nach sich ziehen!
Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder auch am Privatobjekt eine Video-überwachungsanlage installieren?
Wir beraten Sie ausführlich und zeigen auf was beachtet werden muss und geben Ihnen auch technische Tipps für Überwachungstechnik.
Wir überprüfen Ihre Videoüberwachungsanlage und alle dazugehörigen Unterlagen auf die aktuellen Datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Im Anschluss erhalten Sie Anweisungen ob und was noch erledigt werden muss.
Gerne können Sie bei uns speziell auf Videoüberwachung vorbereitete Checklisten, Muster- Hinweisschilder, Musterverträge, Mustereinwilligungen, Musterverfahrenverzeichnis beziehen.
In unserem Seminar "Videoüberwachung & DSGVO für Errichter" erhalten Sie wertvolle Tipps, Muster und Checklisten sowie eine Schulung auf was Sie bei der Beratung und Montage achten sollten.
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